Es könnte alles so einfach sein – ist es aber nicht!
Im Grunde ist es leicht: Der Vermieter sucht für seine Wohnung oder seinen Geschäftsraum einen zuverlässigen Mieter. Der Mieter sucht eine bezahlbare Wohnung oder einen erschwinglichen Geschäftsraum. Kommen beide zusammen, scheinen diese Probleme gelöst; manchmal fangen sie jedoch dann erst an. Was muss ich mir von dem Mieter gefallen lassen, bloß weil dieser Miete zahlt, und wie werde ich ihn vielleicht wieder los? Was muss ich mir von dem Vermieter gefallen lassen, obwohl ich doch jeden Monat Miete zahle und es meine Wohnung oder mein Ladenlokal ist? Und wer muss eigentlich etwas gegen den Nachbarn unternehmen, der immer wieder laut ist und alle stört?
Diese Fragen bilden nur einen kleinen Ausschnitt der Probleme im Mietrecht, zu denen wir Sie gerne sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich beraten und vertreten, unabhängig davon, ob Sie Vermieter oder Mieter einer Wohnung oder von Geschäftsräumen, aber auch sonstiger Mietsachen sind.
Unsere Schwerpunkte im Mietrecht sind u.a.:
- Inhalt, Abschluss und Beendigung des Mietvertrags, v.a. Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen, Betriebs- und Nebenkosten, Räumung und Rückgabe der Mietsache
- ordentliche und außerordentliche Kündigung, v.a. bei Wohnraum und Geschäftsraum
- Abmahnung wegen Verletzung der mietvertraglichen Pflichten, v.a. Zahlungsverzug und Störung des Hausfriedens
- Gewährleistung, v.a. Minderung der Miete bei Mietmängeln
- vereinbarte Nutzung der Mietsache, v.a. Belegung einer Wohnung, Verwendung von Geschäftsräumen zu Wohnzwecken
Wir widmen uns Ihrem Fall mit Erfahrung, unserem Fachwissen und unserer Entschlossenheit und sind Ihnen gerne bei der Lösung Ihrer Probleme im Mietrecht behilflich. In der Zeit von November 2017 bis April 2018 hat Rechtsanwalt Barczewski erfolgreich den Lehrgang zum Fachanwalt für Mieterecht und Wohnungseigentumsrecht absolviert.
Nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf oder rufen Sie an unter Tel.: 0 24 21 - 4 86 46 50
Ihre LORBACH Rechtsanwaltskanzlei