KndigungDie betriebsbedingte Kündigung ist wohl der im Arbeitsverhältnis am häufigsten vorkommende Grund zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Meist zwingen den Arbeitgeber wirtschaftliche Gründe dazu, sich zu einer Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer zu entschließen.

Allein aber das Vorliegen von wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Betrieb rechtfertigt nicht eine Kündigung, insbesondere dann nicht, wenn auf das Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung findet, d.h. der Arbeitgeber mehr als 10 Arbeitnehmer in seinem Betrieb beschäftigt. Vielmehr muß der Arbeitgeber im Vorfeld einer betriebsbedingten Kündigung prüfen, ob bei ihm:

1. dringende betriebliche Erfordernisse, sei es in Form von innerbetrieblichen oder außerbetrieblichen Gründen bestehen,

2. eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit des Arbeitnehmers nicht gegeben ist,

3. eine fehlerfreie Sozialauswahl vorgenommen wurde.

Dabei ergeben sich für den Arbeitgeber oft ungeahnte Schwierigkeiten, die dazu führen können, dass die Kündigung für unwirksam erklärt wird, wenn der Arbeitnehmer nach Zustellung der Kündigung vor dem Arbeitsgericht binnen einer Frist von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage erhebt.

Um letztendlich zu vermeiden, dass eine wackelige betriebsbedingte Kündigung den Betrieb nicht in noch größere wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt, enden viele dieser arbeitsgerichtlichen Verfahren mit einem Vergleich und der Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer.

Wir helfen ihnen gerne, wenn eine betriebsbedingte Kündigung zu Ihrem Problem wird.

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Gunther Lorbach
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Düren

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