Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und eine faire und objektive Beurteilung seiner Arbeitsleistung.
Dabei gibt es zwei verschiedene Arten eines Zeugnisses. Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält lediglich die persönlichen Daten des Arbeitnehmers und Angaben über Art und Dauer der Beschäftigung. Im Regelfall wird dem Arbeitnehmer jedoch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erteilt, in welchem sich dann zusätzlich Ausführungen zu Leistungen und Führung finden. Der Arbeitnehmer kann zwischen beiden Zeugnisformen wählen.
Das Arbeitszeugnis soll Aufschluss über die während des Arbeitsverhältnisses gezeigten Fähigkeiten des Arbeitnehmers und seiner Kenntnisse geben. Der Arbeitgeber hat bei seiner Beurteilung sowohl die Wahrheitspflicht als auch die Verpflichtung zu beachten, das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht zu erschweren. Kein Arbeitgeber ist allerdings verpflichtet, einen Arbeitnehmer besser zu beurteilen, als er tatsächlich ist.
Bei der Ausstellung eines qualifizierten Zeugnis hat der Arbeitgeber eine bestimmte Zeugnisform sowie eine gebräuchliche Gliederung zu beachten. Üblich ist auch eine gängige Zeugnissprache, in der ein Arbeitgeber allerdings gelegentlich versteckte Botschaften verpackt, die ein Arbeitnehmer nur in Ausnahmefällen akzeptieren muss.
Wir helfen bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen, genauso gut aber auch bei deren Überprüfung.
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Gunther Lorbach
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Düren