Wo gehobelt wird, da fallen Späne, so sagt man schnell in einem bekannten Sprichwort.

Die bei einem Werk- oder Bauvertrag möglichen negativen Begleiterscheinungen müssen Sie allerdings weder als Handwerker, Bauunternehmer, bzw. Auftragnehmer hinnehmen, noch müssen sie sich als Kunde, Bauherr oder Auftraggeber auf schlechte Arbeiten der von Ihnen beauftragten Unternehmen einlassen.

Baustelle.jpg.verkleinertBei allen, im Bereich des Privaten Bau- und Werkvertragsrecht auftretenden Problemen ist es ratsam, sehr frühzeitig beratende Hilfe in Anspruch zu nehmen, da z.B. eine vom Bauherrn unterlassene Aufforderung zur Nachbesserung oder eine vom Auftragnehmer vorschnell ausgesprochene Verweigerung einer Nachbesserung zu erheblichen späteren Rechtsnachteilen führen kann, gegen die ein zu spät eingeschalteter juristischer Berater hinterher nicht mehr mit Erfolg ankämpfen kann.

Wir stehen ihnen daher in jeder Phase ihres Auftrages beratend und falls eine gerichtliche Klärung ihrer Probleme unvermeidbar ist, auch vor den Gerichten kompetent zur Seite.

Ansprechpartner für alle Fragen des Bau- und Werkvertragsrechts ist Herr Rechtsanwalt Gunther Lorbach.

Herr Rechtsanwalt Gunther Lorbach ist zudem seit vielen Jahren Berater der Kreishandwerkerschaft Rureifel und hält regelmäßig Vorträge vor den Handwerkerinnungen der Kreise Düren und Euskirchen zu Themen des Bau- und Werkvertragsrecht.

Zu den Schwerpunkten der Tätigkeit im Bau- und Werkvertragsrecht gehört unter anderem:

  • Werklohnforderungen
  • Baumängel und Mängelbeseitigung
  • Beweissicherung, insb. Beweissicherungsverfahren
  • Haftungsfragen
  • Streitigkeiten mit am Bau beteiligten Personen, Architekten, Sonderfachleute, etc.
  • Vertragsgestaltung und Vertragsberatung (Stundenlohnvertrag, Einheitspreisvertrag, Pauschalpreisvertrag), sowohl im BGB-Werkvertrag als auch im Bereich VOB und Bauträgerverträge

Wir vertreten hierbei sowohl die Interessen der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer und verfügen auch infolge unserer langjährigen Beratungstätigkeit nicht nur über umfassende Rechtskenntnisse, sondern auch über hinreichende praktische Erfahrung in vielen Bereichen der Baubranche, was oftmals eine Durchsetzung ihrer Ansprüche erheblich begünstigt.

Wir widmen uns ihrem Fall mit Erfahrung, Fachwissen und unserer Entschlossenheit und würden Ihnen gerne bei der Lösung ihrer Probleme im Bau- und Werkvertragsrecht behilflich sein. Zur Vereinbarung eines Beratungstermins kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0 24 21 - 48 64 65 0 oder hier per Email.

Ihr Gunther Lorbach
Rechtsanwalt in Düren

Rechtsanwaltskanzlei
Gunther Lorbach

Monschauer Straße 79
52355 Düren

Telefon: 0 24 21 - 4 86 46 50
Fax: 0 24 21 - 4 86 46 55