Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist nur eine vorübergehende Erscheinung.”
(Kaiser Wilhelm II)

Das Auto ist des Deutschen liebsten Kind und die Wahrscheinlichkeit, dass ein jeder von uns gerade beim Auto in seinem Leben einmal ein rechtliches Problem erfahren wird, ist daher sehr hoch. Ein hiervon Betroffener ist im Vorteil, wenn er sich zu seinem Problem sehr frühzeitig über die rechtlichen Möglichkeiten, die sinnvollste Vorgehensweise und auch die rechtlichen Konsequenzen seines Handelns beraten lässt.

Das Automobilrecht ist allerdings kein eigenes Rechtsgebiet mit eigenen Gesetzen. Das Autorecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsvorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (z.B. Kauf, Leasing, Darlehen bzw. Finanzierung), der Straßenverkehrsordnung, der Straßenverkehrszulassungsordnung oder auch dem Strafrecht.

Fachlich kompetente Beratung rund um das Automobil erhalten Sie bei allen Rechtsfragen zu:

  • Fahrzeugkauf und der damit verbundenen Gewährleistung des Verkäufers (Händlers)
  • Arglisthaftung, insbesondere bei versteckten Unfallschäden
  • Fahrzeugfinanzierung und Leasing
  • Verkehrsunfall und Schadensabwicklung
  • Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (Bußgeldverfahren) und des Verkehrsstrafrechts
  • Führerscheinangelegenheiten

Im Automobilrecht verfügt die Kanzlei über jahrelange Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Privatpersonen, Kfz-Werkstätten, einzelner Autohäuser aber auch eines deutschlandweit tätigen Garantieversicherers.

Haben Sie ein Rechtsproblem rund um das Auto?

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Gunther Lorbach
Rechtsanwalt in Düren

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Gunther Lorbach

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