Das Beweissicherungsverfahren bzw. das sogenannte selbständige Beweisverfahren hat in baurechtlichen Streitigkeiten eine außerordentlich große Bedeutung.

Kran.jpgverkleinertDieses, einer Klage meist vorgelagerte Verfahren dient in der Regel der Sicherung von Beweisen für einen späteren möglichen Bauprozess. Hierbei werden auf Antrag des Bauherren die von ihm beanstandeten bautechnischen Fehler festgestellt und die Kosten für deren Beseitigung ermittelt.

Das Gericht bestellt hierzu einen Sachverständigen, der bei einem Ortstermin das gerügte Problem untersucht. Die Kosten für den Sachverständigen streckt der Antragsteller vor. Am Ende eines solchen Verfahrens steht kein Urteil, sondern ein schriftliches Sachverständigengutachten.

In einigen Fällen hilft das Beweissicherungsverfahren, einen späteren Prozess zu verhindern, da nach Vorlage des Sachverständigengutachtens regelmäßig die Frage, ob ein Mangel vorliegt und wer für ihn verantwortlich ist, durch den Gutachter geklärt wurde. Mit diesem Verfahren kann zudem der Verlust wichtiger Beweise (z.B. durch einen zwischenzeitlichen Baufortschritt) verhindert werden. Schließlich unterbricht die Einleitung eines solchen Verfahrens auch die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche des Bauherren.

Haben Sie Fragen zur Einleitung oder Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens, so wenden Sie sich telefonisch unter 0 24 21- 48 64 65 0 oder hier per Mail an den Spezialisten für Baurecht

Gunther Lorbach,

Rechtsanwalt in Düren

 

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