arbeitsvertragDer Arbeitsvertrag ist die Rechtsgrundlage für das Arbeitsverhältnis. Er kann mündlich wie schriftlich abgeschlossen werden.

Gibt es keine schriftliche arbeitsvertragliche Vereinbarung, so gibt das Nachweisgesetz dem Arbeitgeber die Verpflichtung auf, bei Verlangen durch den Arbeitnehmer die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich zusammenzufassen. Der Inhalt dieser Niederschrift ergibt sich aus § 2 NachwG.

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir von Anfang an, die für das Arbeitsverhältnis wichtigen Regelungspunkte in einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufzunehmen. Der Arbeitgeber hat es dabei in der Hand, durch die Gestaltung des Arbeitsvertrages, die Verpflichtungen des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis konkret zu bestimmen, so dass es hierdurch für das laufende Arbeitsverhältnis viel Streit vermieden werden kann.
Zu beachten ist allerdings, dass die Regelungen in Arbeitsverträgen von den Gerichten regelmäßig als allgemeine Geschäftsbedingungen angesehen werden und somit wie alle AGB´s der Inhaltskontrolle unterliegen. Es besteht daher stets die Gefahr, dass Klauseln in Arbeitsverträgen von der Rechtsprechung nicht anerkannt werden und damit unwirksam sind.

Ein großes Risiko besteht daher, wenn Arbeitsverträge durch Arbeitgeber selbst erstellt werden und hierin solche unwirksamen Regelungen Eingang finden. Andererseits bieten auch allgemein zugängliche Vertragsmuster keine Gewähr für umfassende Rechtssicherheit, denn der zulässige Wortlaut von Regelungen in Arbeitsverträgen kann von Branche zu Branche unterschiedlich sein. Die arbeitsvertragliche Regelung sollte daher auf jedes Unternehmen speziell abgestimmt sein.
Gerade größere Betriebe, die im Laufe der Jahre eine Vielzahl von Arbeitsverträgen abschließen, sollten besonders darauf achten, dass die Regelungen der jeweiligen Verträge einerseits stets der neusten Entwicklung in der Rechtsprechung genügen, andererseits sollten aber auch nicht eine Vielzahl von völlig unterschiedlichen Vertragswerke im Unternehmen verwendet werden. Letzteres führt oft zu Unübersichtlichkeit und dadurch zu unabsichtlichen Fehlern bei Unternehmerentscheidungen.

Wir beraten Sie gerne bei Ihren Problemen rund um Ihren Arbeitsvertrag.

Ansprechpartner hierfür ist

Gunther Lorbach Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Düren

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