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Kürzung der Betriebsrente zulässig?

Ein lange Jahre in Düren ansässiges Traditionsunternehmen der Papierindustrie hat sich Ende Dezember 2015 an alle ehemaligen Mitarbeiter und Empfängern von Betriebsrenten gewandt und eine solidarische Kürzung der Betriebsrenten eingefordert. Die hier angekündigte verminderte Auszahlung der Betriebsrente wird vom Unternehmen bereits ab Januar 2016 umgesetzt.

Grundsätzlich gilt, dass Zusagen zur betrieblichen Altersvorsorge durch den Arbeitgeber gekürzt werden können. Bei bereits erdienten Ansprüchen ist eine solche Kürzung jedoch nur in absoluten Ausnahmefällen möglich, denn die Betriebsrentner haben bei ihrer Altersversorgung einen Anspruch auf Vertrauensschutz gegen ihren alten Arbeitgeber.

Schon unmittelbar nach Bekanntwerden dieser Maßnahme hat der Unterzeichner die Auffassung vertreten, dass im Falle der Papierfabrik Zanders die Kürzung der Betriebsrente allerdings unrechtmäßig sein dürfte. Diese Auffassung ist zwischenzeitlich von mehreren Arbeitsgerichten der Region bestätigt worden. Ganz geschlagen geben will man sich bei Zanders allerdings noch nicht. Aktuell sind noch Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Köln anhängig. Auch hier dürften die Chancen allerdings gering sein. Es steht zu erwarten, dass auch hier einseitige Rentenkürzung als unrechtmäßig angesehen wird.

Bei Fragen zur Kürzung der Betriebsrente wenden sie sich bitte an

Gunther Lorbach
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Düren

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